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Arbeit von INCOMINDIOS und helfen
damit indirekt die Indigenen
aus Amerika in ihrem Kampf für
die politische, wirtschaftliche und
kulturelle Selbstbestimmung zu
unterstützen.
Seit dem 20. Juni 2002 ist der Verein
und die Stiftung Incomindios als
gemeinnützige Institution von der
Steuerpflicht befreit (vgl.
Art. 23 Abs. 1 Bst. f StHG). Dies
bedeutet dass Sie Ihre Spende von
den Steuern abziehen können
sollten. Die Höhe des berechtigten
Abzuges ist kantonal geregelt (vgl.
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allfälligen Fragen diesbezüglich steht
Ihnen unser Mitglied
Tom Köhli gerne zur Verfügung.
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